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OLG München, 22.01.1999 - 21 U 6698/98 |
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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Gegendarstellungsrechtsstreit
Verfahrensgang
- LG München I - 9 O 21073/98
- OLG München, 22.01.1999 - 21 U 6698/98
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 548
- afp 2000, 360
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem …
Im Hinblick auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 22. Januar 1999 (Az. 21 U 6698/98, NVwZ-RR 1999, 548 = juris) liege ein klassischer Fall der Divergenz im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO vor.In den Gründen geht das Gericht nicht nur auf eine Übertragung der Vertretung im Geschäftsbereich des Justizministers ein, die für die seinerzeit handelnde Bezirksregierung allerdings nicht einschlägig war, sondern lässt im Ergebnis auch offen, ob sich eine Vertretungskompetenz des zuständigen Ministers aus Art. 55 LV ergibt (vgl. OLG München, Urteil vom 22. Januar 1999 - 21 U 6698/98, NVwZ-RR 1999, 548 = juris, Rn. 41).
- OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 U 55/22
Wettberwerblicher Unterlassungsanspruch bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der …
Im Streitfall kann daher dahingestellt bleiben, ob die einstweilige Zulassung eines vollmachtlosen Vertreters nach § 89 Abs. 1 ZPO in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - wie von der Berufung vertreten wird - wegen der Besonderheiten dieser Verfahren von vornherein nicht in Betracht kommt (so OLG München, Urteil vom 22.01.1999 - 21 U 6698/98, NVwZ-RR 1999, 548; Piekenbrock, in: BeckOK ZPO, Stand: 01.12.2022, § 89 ZPO; a.A., allerdings ohne nähere Begründung, OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.02.2017 - 6 U 151/16, BeckRS 2017, 102814). - OLG Düsseldorf, 24.02.2021 - 18 EK 3/20
Entschädigung wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens; Verzögerte …
Die von dem OLG München in seinem Urteil vom 22.01.1999 - 21 U 6698/98 (juris) vertretene Auffassung, Art. 55 Abs. 2 Landesverfassung C... stelle keine weitere Vertretungsbefugnis dar, teilt der Senat nicht.Die von dem OLG München in seinem Urteil vom 22.01.1999 - 21 U 6698/98 vertretene Auffassung betraf einen Aktivprozess des beklagten B... in Bezug auf eine presserechtliche Gegendarstellung und ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
- LG Wiesbaden, 28.10.2014 - 8 O 144/14
Unterlassungsklage wegen drohender unberechtigter Veräußerung oder Vermietung …
Die Vorschrift des § 89 ZPO findet im einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 935 ff. ZPO keine Anwendung (OLG München, Urteil vom 22.01.1999, Aktenzeichen 21 U 6698/98). - OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 3 U 195/14
Unterliegt die Verfügungsbeklagte voraussichtlich, trägt sie die Kosten!
Die von dem Landgericht herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts München (21 U 6698/98 vom 22.01.1999, OLG R München 1999, 128) war auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres anwendbar.